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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 26.07.1993, Az.: 1 BvR 504/93

Eigentumsgarantie; Nutzungsverhältnis; Zivilgesetzbuchs der DDR; Vor dem Inkrafttreten; Abgeschlossener Pachtvertrag

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
26.07.1993
Aktenzeichen
1 BvR 504/93
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1993, 12860
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • NJ 1993, 458 (Volltext mit red. LS)
  • WM 1993, 1936-1938 (Volltext mit red. LS)
  • WuM 1994, 116-118 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Die Eigentumsgarantie aus Art. 14 I 1 GG ist nicht dadurch verletzt, daß der Eigentümer ein Nutzungsverhältnis nach Art. 232 § 4 EGBGB nur unter den Voraussetzungen des dort in bezug genommenen § 314 des Zivilgesetzbuchs der DDR beenden kann.

2. Die Auslegung durch BezG und KreisG, ein vor dem Inkrafttreten des Zivilgesetzbuchs der DDR abgeschlossener Pachtvertrag über ein Grundstück sei mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes in ein Nutzungsrechtsverhältnis nach § 312 des Zivilgesetzbuchs der DDR umzudeuten, ist als Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts durch die Fachgerichte verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.