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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 17.01.1990, Az.: 2 BvR 1592/88

Einstweilige Anordnung; Anhörung; Ausnahme

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
17.01.1990
Aktenzeichen
2 BvR 1592/88
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1990, 12230
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • NJW 1990, 2309-2310 (Volltext mit red. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Bevor eine einstweilige Anordnung ergeht, ist der Betroffene grundsätzlich anzuhören. Die Anhörung kann nur ausnahmsweise unterbleiben.