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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 07.11.1984, Az.: 2 BvR 1299/84

Ausländer; Sichtvermerk; Aufenthaltserlaubnis

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
07.11.1984
Aktenzeichen
2 BvR 1299/84
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1984, 11721
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • NJW 1985, 845 (red. Leitsatz)
  • NVwZ 1985, 260 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

1. Wird mit dem Zweck des Aufenthalts ein anderer Zweck, als der im Sichtvermerk eingetragene, verfolgt, wird aufgrund eines Verstoßes gegen die Sichtvermerkspflicht die Aufenthaltserlaubnis versagt.

2. Dies gilt auch für Ausländer mit Angehörigen, die in der BRD leben und verstößt nicht gegen Verfassungsrecht.