Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 07.11.1984, Az.: 2 BvR 1299/84
Ausländer; Sichtvermerk; Aufenthaltserlaubnis
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 07.11.1984
- Aktenzeichen
- 2 BvR 1299/84
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1984, 11721
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
- § 2 AuslG
- Art. 6 GG
Fundstellen
- NJW 1985, 845 (red. Leitsatz)
- NVwZ 1985, 260 (Volltext mit amtl. LS)
Redaktioneller Leitsatz
1. Wird mit dem Zweck des Aufenthalts ein anderer Zweck, als der im Sichtvermerk eingetragene, verfolgt, wird aufgrund eines Verstoßes gegen die Sichtvermerkspflicht die Aufenthaltserlaubnis versagt.
2. Dies gilt auch für Ausländer mit Angehörigen, die in der BRD leben und verstößt nicht gegen Verfassungsrecht.