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Bundesgerichtshof
Urt. v. 03.06.1985, Az.: II ZR 248/84

Erledigung der Hauptsache; Anerkenntnis; Kostentragungspflicht; Auferlegung ohne Sachprüfung; Kosten edr Nebenintervention

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
03.06.1985
Aktenzeichen
II ZR 248/84
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1985, 12872
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • JurBüro 1985, 1649
  • MDR 1985, 914-915 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Erkennt nach Erledigung der Hauptsache eine Partei ihre von der Gegenpartei geltend gemachte Kostentragungspflicht an, so sind ihr ohne weitere Sachprüfung die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen. Zur Frage, wie in einem solchen Fall über die Kosten einer Nebenintervention auf seiten der anerkennenden Partei zu entscheiden ist.