Bundesgerichtshof
Urt. v. 03.06.1985, Az.: II ZR 248/84
Erledigung der Hauptsache; Anerkenntnis; Kostentragungspflicht; Auferlegung ohne Sachprüfung; Kosten edr Nebenintervention
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 03.06.1985
- Aktenzeichen
- II ZR 248/84
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1985, 12872
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- JurBüro 1985, 1649
- MDR 1985, 914-915 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Erkennt nach Erledigung der Hauptsache eine Partei ihre von der Gegenpartei geltend gemachte Kostentragungspflicht an, so sind ihr ohne weitere Sachprüfung die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen. Zur Frage, wie in einem solchen Fall über die Kosten einer Nebenintervention auf seiten der anerkennenden Partei zu entscheiden ist.