Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 08.10.1975, Az.: 4 AZR 432/74
Tarifverträge; Bau; Tarifkonkurrenz; Selbständige Betriebsabteilung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 08.10.1975
- Aktenzeichen
- 4 AZR 432/74
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1975, 10034
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Wiesbaden 24.10.1973 - 6 Ca 769/73
- LAG Frankfurt 21.05.1974 - 3 Sa 844/73
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- AP Nr 25 zu § 1 TVG Tarifverträge Bau
Amtlicher Leitsatz
1. Eine selbständige baugewerbliche Betriebsabteilung eines Betriebes der Energiegewinnung wird vom fachlichen Geltungsbereich der baugewerblichen Tarifverträge erfaßt. Sie fällt jedoch nicht unter den fachlichen Geltungsbereich der ErdölMTV. Daher liegt insoweit eine Tarifkonkurrenz nicht vor.
2. Der Begriff der "selbständigen Betriebsabteilung" im BRTV-Bau 1971 deckt sich mit dem entsprechenden allgemeinen arbeitsrechtlichen Begriff.