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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 08.10.1975, Az.: 4 AZR 432/74

Tarifverträge; Bau; Tarifkonkurrenz; Selbständige Betriebsabteilung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
08.10.1975
Aktenzeichen
4 AZR 432/74
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1975, 10034
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Wiesbaden 24.10.1973 - 6 Ca 769/73
LAG Frankfurt 21.05.1974 - 3 Sa 844/73

Fundstelle

  • AP Nr 25 zu § 1 TVG Tarifverträge Bau

Amtlicher Leitsatz

1. Eine selbständige baugewerbliche Betriebsabteilung eines Betriebes der Energiegewinnung wird vom fachlichen Geltungsbereich der baugewerblichen Tarifverträge erfaßt. Sie fällt jedoch nicht unter den fachlichen Geltungsbereich der ErdölMTV. Daher liegt insoweit eine Tarifkonkurrenz nicht vor.

2. Der Begriff der "selbständigen Betriebsabteilung" im BRTV-Bau 1971 deckt sich mit dem entsprechenden allgemeinen arbeitsrechtlichen Begriff.