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Bundesgerichtshof
Urt. v. 11.07.2013, Az.: AK 14/13

Strafbarkeit wegen Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung durch ein Nichtmitglied bei Förderung der mitgliedschafltichen Beteiligung eines hochrangigen Mitglieds der terroristischen Vereinigung (hier: FDLR); Fortdauer der Untersuchungshaft wegen Verdachts der Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung (hier: FDLR)

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
11.07.2013
Aktenzeichen
AK 14/13
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 2013, 41782
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • NJW 2013, 8

Verfahrensgegenstand

Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland u.a.

Hinweis

Hinweis: Verbundenes Verfahren

Volltext siehe unter: BGH - 11.07.2013 - AZ: AK 13/13

Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts sowie der Angeschuldigten und ihrer Verteidiger am 11. Juli 2013 gemäß §§ 121, 122 StPO beschlossen:

Tenor:

Die Untersuchungshaft hat fortzudauern.

Eine etwa erforderliche weitere Haftprüfung durch den Bundesgerichtshof findet in drei Monaten statt.

Bis zu diesem Zeitpunkt wird die Haftprüfung dem Oberlandesgericht Düsseldorf übertragen.