Bundesgerichtshof
Urt. v. 11.07.2013, Az.: AK 14/13
Strafbarkeit wegen Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung durch ein Nichtmitglied bei Förderung der mitgliedschafltichen Beteiligung eines hochrangigen Mitglieds der terroristischen Vereinigung (hier: FDLR); Fortdauer der Untersuchungshaft wegen Verdachts der Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung (hier: FDLR)
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 11.07.2013
- Aktenzeichen
- AK 14/13
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 2013, 41782
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- NJW 2013, 8
Verfahrensgegenstand
Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland u.a.
Hinweis
Hinweis: Verbundenes Verfahren
Volltext siehe unter: BGH - 11.07.2013 - AZ: AK 13/13
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts sowie der Angeschuldigten und ihrer Verteidiger am 11. Juli 2013 gemäß §§ 121, 122 StPO beschlossen:
Tenor:
Die Untersuchungshaft hat fortzudauern.
Eine etwa erforderliche weitere Haftprüfung durch den Bundesgerichtshof findet in drei Monaten statt.
Bis zu diesem Zeitpunkt wird die Haftprüfung dem Oberlandesgericht Düsseldorf übertragen.