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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 15.05.1991, Az.: 2 BvR 1716/90

Drittstaat; Asyl; Flucht; Verfolgung

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
15.05.1991
Aktenzeichen
2 BvR 1716/90
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1991, 12309
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • InfAuslR 1992, 26-29 (Volltext mit red. LS)
  • NJW 1992, 617 (red. Leitsatz)
  • NVwZ 1991, 979-980 (Volltext mit red. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Auch ein Ausländer, der in einem Drittstaat lebt, kann ein Asylanspruch geltend machen, wenn zu befürchten ist, daß sich die Macht seines Heimatlandes auf den Drittstaat ausweitet. Die grundsätzlich erforderliche Kausalität zwischen Flucht und Verfolgung steht dem nicht entgegen.