Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 15.05.1991, Az.: 2 BvR 1716/90
Drittstaat; Asyl; Flucht; Verfolgung
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 15.05.1991
- Aktenzeichen
- 2 BvR 1716/90
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1991, 12309
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- InfAuslR 1992, 26-29 (Volltext mit red. LS)
- NJW 1992, 617 (red. Leitsatz)
- NVwZ 1991, 979-980 (Volltext mit red. LS)
Redaktioneller Leitsatz
Auch ein Ausländer, der in einem Drittstaat lebt, kann ein Asylanspruch geltend machen, wenn zu befürchten ist, daß sich die Macht seines Heimatlandes auf den Drittstaat ausweitet. Die grundsätzlich erforderliche Kausalität zwischen Flucht und Verfolgung steht dem nicht entgegen.