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Bundesgerichtshof
Urt. v. 10.12.1985, Az.: VI ZR 31/85

Schmerzensgeld; Tilgung eines Baukredits; Zinsen; Absetzen; Verdienstausfallschaden

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
10.12.1985
Aktenzeichen
VI ZR 31/85
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1985, 13090
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • JZ 1986, 202-203
  • MDR 1986, 396 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1986, 983-984 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW-RR 1986, 419 (amtl. Leitsatz)
  • VersR 1986, 389-391 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Verwendet der Geschädigte sein Schmerzensgeld zur vorzeitigen Tilgung eines Baukredits mit der Folge, daß er Zinsen für diesen Kredit steuerlich nicht mehr absetzen kann, so kann ihm der Schädiger diese steuerlich nachteilige Entwicklung bei der Berechnung des Verdienstausfallschadens nicht entgegenhalten; vielmehr ist für den Verdienstentgang diese steuerliche Veränderung außer Betracht zu lassen.