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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 22.01.1987, Az.: 1 BvR 103/85

Verfassungsbeschwerde; Auslagenerstattung; Erledigterklärung; Verfassungsbeschwerdeverfahren; Tätigkeit der Instanzengerichte; Erstattung von Auslagen

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
22.01.1987
Aktenzeichen
1 BvR 103/85
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1987, 12285
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • AnwBl 1987, 333

Amtlicher Leitsatz

Zur Erstattung der Auslagen im Verfassungsbeschwerdeverfahren bei nach Tätigkeit des Instanzgerichts für erledigt erklärter Verfassungsbeschwerde.