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§ 132 LBG - Übergangsregelung für bis zum 31. März 2009 erlassene Laufbahn-, Ausbildungs- und Prüfungsordnungen

Bibliographie

Titel
Landesbeamtengesetz (LBG)
Amtliche Abkürzung
LBG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Schleswig-Holstein
Gliederungs-Nr.
2030-16

In den Laufbahn-, Ausbildungs- und Prüfungsordnungen, die aufgrund von § 25a des Landesbeamtengesetzes in der bis zum 31. März 2009 geltenden Fassung erlassen worden sind, kann bis zum 31. Dezember 2012 von § 13 Abs. 2 abgewichen werden.