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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 27.11.1996, Az.: BVerwG 11 A 27/96

Wasserstraßenrechtliche Planfeststellung; Pächter eines Kleingartens; Klagebefugnis; Abriß eines Gebäudes; Scheinbestandteil des Pachtlands; Kleingartenparzelle; Naturschutz; Landschaftsschutz; Kanalausbau; Kleingartenkolonie

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
27.11.1996
Aktenzeichen
BVerwG 11 A 27/96
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1996, 12918
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • DVBl 1997, 729 (amtl. Leitsatz)
  • NVwZ 1997, 917-918 (Volltext mit amtl. LS)
  • NuR 1997, 399-401 (Volltext mit amtl. LS)
  • ZfW 1998, 354-358

Amtlicher Leitsatz

1. Der Pächter eines Kleingartens ist gegenüber einer wasserstraßenrechtlichen Planfeststellung klagebefugt, wenn er sich gegen den Abriß eines dort von ihm bewohnten Hauses wendet, das er als Scheinbestandteil (§ 95 Abs. 1 BGB) des Pachtlandes zu Eigentum erworben haben kann.

2. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen das Interesse des Pächters an der Beibehaltung seiner Wohnung auf der Kleingartenparzelle im Wege der Abwägung mit Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes überwunden werden kann, die für einen einseitigen Kanalausbau unter Inanspruchnahme der Kleingartenkolonie sprechen.