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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 06.11.1992, Az.: 2 StR 519/92

Sexueller Mißbrauch; Zeitraum; Langzeitdelikt; Vorsatz; Gesamtumfang der Tat; Häuslicher Rahmen

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
06.11.1992
Aktenzeichen
2 StR 519/92
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1992, 11891
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • NStZ 1993, 237 (Volltext mit red. LS)
  • StV 1993, 192-193

Redaktioneller Leitsatz

Ein über einen Zeitraum von mehr als sechs Jahren andauernder sexueller Mißbrauch der eigenen Tochter stellt einen derartigen Sonderfall dar, daß sichdie Vorstellung des Täters weder auf die Anzahl noch auf die Dauer der zu begehenden Tathandlungen erstrecken muß. Ausreichend für den Gesamtumfang der Tat ist schon allein der Vorsatz, die Tochter so lange und so oft sexuell zu mißbrauchen, wie es dem Täter beliebt, so lange der häusliche Rahmen erhalten und unverändert bleibt.