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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 28.11.1966, Az.: RiZ (R) 1/66

Urteilsberichtigung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
28.11.1966
Aktenzeichen
RiZ (R) 1/66
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1966, 10850
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgegenstand

Anfechtung einer Maßnahme der Dienstaufsicht.

Prozessführer

Präsidenten des Landesarbeitsgericht Bayern Dr. Günter S. in M.-O., C.-K.-Straße 12

Prozessgegner

Freistaat Bayern,
vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und soziale Fürsorge, M. W.straße 9

Der Bundesgerichtshof, Dienstgericht des Bundes,
hat am 28. November 1966
unter Mitwirkung
der Senatspräsidenten Dr. Baldus, Dr. König und Scharpenseel sowie
der Bundesrichter Dr. Dotterweich und Schilgen
beschlossen:

Tenor:

Wegen eines offensichtlichen Schreibversehens wird die Formel des Urteils vom 7. Juni 1966 in entsprechender Anwendung des § 319 Abs. 1 ZPO dahin berichtigt, daß im zweiten Absatz an Stelle des Wortes "Sozialfürsorge" die Worte "soziale Fürsorge" treten.

Baldus
Dr. König
Scharpenseel
Dotterweich
Schilgen