Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 12.12.1969, Az.: 2 AZR 74/69
Justitiar; Generalvollmacht; Führung aller Arbeitsgerichtsprozesse; Zustellungsanschrift
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 12.12.1969
- Aktenzeichen
- 2 AZR 74/69
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1969, 10062
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Saarbrücken 13.11.1968 - 1 Sa 69/68
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BB 1970, 489
- DB 1970, 739-740 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1970, 966 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Hat der Arbeitgeber für seinen Justitiar eine Generalvollmacht zur Führung aller Arbeitsgerichtsprozesse von Betriebsangehörigen gegen den Arbeitgeber beim Arbeitsgericht hinterlegt, in der ausdrücklich als Zustellungsanschrift die des Arbeitgebers angegeben ist, so verlangt dieser Umstand im Arbeitsgerichtsprozeß eine besondere gegenüber dem Zivilprozeß abweichende Beachtung.