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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 12.12.1969, Az.: 2 AZR 74/69

Justitiar; Generalvollmacht; Führung aller Arbeitsgerichtsprozesse; Zustellungsanschrift

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
12.12.1969
Aktenzeichen
2 AZR 74/69
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1969, 10062
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Saarbrücken 13.11.1968 - 1 Sa 69/68

Fundstellen

  • BB 1970, 489
  • DB 1970, 739-740 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1970, 966 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Hat der Arbeitgeber für seinen Justitiar eine Generalvollmacht zur Führung aller Arbeitsgerichtsprozesse von Betriebsangehörigen gegen den Arbeitgeber beim Arbeitsgericht hinterlegt, in der ausdrücklich als Zustellungsanschrift die des Arbeitgebers angegeben ist, so verlangt dieser Umstand im Arbeitsgerichtsprozeß eine besondere gegenüber dem Zivilprozeß abweichende Beachtung.