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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 23.06.1990, Az.: 2 BvR 752/90

Fahruntüchtigkeit; Rückwirkende Anwendung; Promille

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
23.06.1990
Aktenzeichen
2 BvR 752/90
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1990, 12254
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • NJW 1990, 3140 (Volltext mit red. LS)
  • NJW 1991, 808-809 (Urteilsbesprechung von Dr. Matthias Krahl) "Rückwirkende Änderung der Rechtssprechung und Art. 103 II GG"
  • NStZ 1990, 537 (Volltext mit amtl. LS)
  • NZV 1990, 481 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Es verstößt nicht gegen das Rückwirkungsverbot, neue Erkenntnisse rückwirkend anzuwenden.

Dies gilt auch im Bereich der Herabsetzung der Promillegrenze für die Beurteilung einer absoluten Fahruntüchtigkeit.