Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 26.04.1961, Az.: 4 AZR 501/59
Vorschrift eines Tarifvertrages; Erhöhung der Tariflöhne; Übertarifliche Lohnbestandteile; Tariflohnerhöhung; Begrenzte Effektivklausel; Übertarifliche Zulagen
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 26.04.1961
- Aktenzeichen
- 4 AZR 501/59
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1961, 10188
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Düsseldorf 10.07.1959 - 4 Sa 162/59
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BB 1961, 715
- DB 1961, 918 (Volltext mit amtl. LS)
- DB 1961, 881 (Kurzinformation)
Amtlicher Leitsatz
Die Vorschrift eines die Erhöhung der Tariflöhne festlegenden Tarifvertrages, nach der übertarifliche Lohnbestandteile jeder Art in bestimmten Umfang auf die Tariflohnerhöhung verrechnet werden, stellt eine begrenzte Effektivklausel dar. Sie bedeutet, daß solche übertarifliche Zulagen, die an sich der Aufzehrung durch die Tariflohnerhöhung unterliegen würden, in dieser nur in einem bestimmten Umfang aufgehen, im übrigen aber darauf aufgebaut werden sollen.