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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 26.04.1961, Az.: 4 AZR 501/59

Vorschrift eines Tarifvertrages; Erhöhung der Tariflöhne; Übertarifliche Lohnbestandteile; Tariflohnerhöhung; Begrenzte Effektivklausel; Übertarifliche Zulagen

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
26.04.1961
Aktenzeichen
4 AZR 501/59
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1961, 10188
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Düsseldorf 10.07.1959 - 4 Sa 162/59

Fundstellen

  • BB 1961, 715
  • DB 1961, 918 (Volltext mit amtl. LS)
  • DB 1961, 881 (Kurzinformation)

Amtlicher Leitsatz

Die Vorschrift eines die Erhöhung der Tariflöhne festlegenden Tarifvertrages, nach der übertarifliche Lohnbestandteile jeder Art in bestimmten Umfang auf die Tariflohnerhöhung verrechnet werden, stellt eine begrenzte Effektivklausel dar. Sie bedeutet, daß solche übertarifliche Zulagen, die an sich der Aufzehrung durch die Tariflohnerhöhung unterliegen würden, in dieser nur in einem bestimmten Umfang aufgehen, im übrigen aber darauf aufgebaut werden sollen.