Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 16.03.1977, Az.: BVerwG 8 C 17/76
Verabschiedete Honorarprofessoren; Postulationsfähigkeit; Bemessung des Wohngeldes; Heimbewohner; Zulagen; Sonderentgelte; Raumnutzung
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 16.03.1977
- Aktenzeichen
- BVerwG 8 C 17/76
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1977, 11155
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- VG Stuttgart 18.12.1973 - VI 122/73
- VGH Mannheim 15.12.1975 - V 320/74
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BVerwGE 52, 161
- NJW 1977, 1465
Amtlicher Leitsatz
1. Aus Altersgründen verabschiedete Honorarprofessoren für Rechtswissenschaft an der Technischen Universität Berlin sind weiterhin korporationsrechtlich Hochschullehrer und deshalb als Rechtslehrer an einer wissenschaftlichen Hochschule postulationsfähig.
2. Ist bei der Bemessung des Wohngeldes für Heimbewohner als Bemessungsgrundlage ein Vomhundertsatz des von ihnen zu zahlenden Gesamtentgelts anstelle der Miete einzusetzen, so bleiben solche besonders erhobenen Zulagen oder Sonderentgelte unberücksichtigt, die erkennbar nicht für die Raumnutzung geleistet werden.