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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 16.03.1977, Az.: BVerwG 8 C 17/76

Verabschiedete Honorarprofessoren; Postulationsfähigkeit; Bemessung des Wohngeldes; Heimbewohner; Zulagen; Sonderentgelte; Raumnutzung

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
16.03.1977
Aktenzeichen
BVerwG 8 C 17/76
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1977, 11155
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG Stuttgart 18.12.1973 - VI 122/73
VGH Mannheim 15.12.1975 - V 320/74

Fundstellen

  • BVerwGE 52, 161
  • NJW 1977, 1465

Amtlicher Leitsatz

1. Aus Altersgründen verabschiedete Honorarprofessoren für Rechtswissenschaft an der Technischen Universität Berlin sind weiterhin korporationsrechtlich Hochschullehrer und deshalb als Rechtslehrer an einer wissenschaftlichen Hochschule postulationsfähig.

2. Ist bei der Bemessung des Wohngeldes für Heimbewohner als Bemessungsgrundlage ein Vomhundertsatz des von ihnen zu zahlenden Gesamtentgelts anstelle der Miete einzusetzen, so bleiben solche besonders erhobenen Zulagen oder Sonderentgelte unberücksichtigt, die erkennbar nicht für die Raumnutzung geleistet werden.