Bundesgerichtshof
Urt. v. 19.05.1981, Az.: VI ZR 264/80
Gewährung von Prozeßkostenhilfe; Verlust des eingelegten Rechtsmittels; Wirksamkeit der Rechtsmittelrücknahme; Zweifel
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 19.05.1981
- Aktenzeichen
- VI ZR 264/80
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1981, 12338
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- JurBüro 1981, 1169
Amtlicher Leitsatz
Für den Ausspruch auf Verlust des eingelegten Rechtsmittels ist dem Prozeßgegner Prozeßkostenhilfe nicht zu gewähren, wenn die Wirksamkeit der Rechtsmittelrücknahme nicht zweifelhaft ist.