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Bundesgerichtshof
Urt. v. 02.02.1983, Az.: IVb ZB 702/81

Versorgungsausgleich; Teilentscheidung; Rechtsmittel; Rechtsmittelgericht; Umfang der Entscheidung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
02.02.1983
Aktenzeichen
IVb ZB 702/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1983, 12155
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • MDR 1983, 652 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1983, 1311-1313 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Auf ein Rechtsmittel gegen eine in zulässiger Weise erlassene Teilentscheidung über den Versorgungsausgleich darf das Rechtsmittelgericht nicht von sich aus oder auf Antrag eines Verfahrensbeteiligten über den noch im unteren Rechtszug anhängigen Teil des Versorgungsausgleichs mitentscheiden.