Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 15.05.1957, Az.: 1 ABR 8/55
Unselbständige Anschlußrechtsbeschwerde; Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren; Kohledeputat; Gasdeputat; Wohlfahrtseinrichtung; Betriebsrat; Obligatorisches Mitbestimmungsrecht
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 15.05.1957
- Aktenzeichen
- 1 ABR 8/55
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1957, 10100
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Düsseldorf 30.04.1955 - 4 BVTa 15/54
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- AP Nr. 5 zu § 56 BetrVG
- AR-Blattei Betriebsverfassung XIVB Entsch 2
- DB 1957, 634 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Eine unselbständige Anschlußrechtsbeschwerde ist im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren nicht zulässig.
2. Die Verteilung eines freiwillig gewährten, jederzeit widerruflichen Kohle- oder Gasdeputats ist keine Wohlfahrtseinrichtung.
3. Ein obligatorisches Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei einem solchen Deputat besteht nicht.