Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 15.05.1957, Az.: 1 ABR 8/55

Unselbständige Anschlußrechtsbeschwerde; Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren; Kohledeputat; Gasdeputat; Wohlfahrtseinrichtung; Betriebsrat; Obligatorisches Mitbestimmungsrecht

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
15.05.1957
Aktenzeichen
1 ABR 8/55
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1957, 10100
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Düsseldorf 30.04.1955 - 4 BVTa 15/54

Fundstellen

  • AP Nr. 5 zu § 56 BetrVG
  • AR-Blattei Betriebsverfassung XIVB Entsch 2
  • DB 1957, 634 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Eine unselbständige Anschlußrechtsbeschwerde ist im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren nicht zulässig.

2. Die Verteilung eines freiwillig gewährten, jederzeit widerruflichen Kohle- oder Gasdeputats ist keine Wohlfahrtseinrichtung.

3. Ein obligatorisches Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei einem solchen Deputat besteht nicht.