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Bundesgerichtshof
Urt. v. 04.11.1992, Az.: XII ZB 130/92

Zustellungsmangel; Heilung; Förmliche Zustellung; Formlose Mitteilung; Greifbare Gesetzeswidrigkeit

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
04.11.1992
Aktenzeichen
XII ZB 130/92
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1992, 14366
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • FamRZ 1993, 309 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Die Heilung eines Zustellungsmangels nach § 187 ZPO setzt voraus, daß das Gericht eine förmliche Zustellung beabsichtigt hat; die formlose Mitteilung der Klage genügt hierfür nicht.

2. Eine Beschwerde wegen sogenannter greifbarer Gesetzwidrigkeit gegen Entscheidungen des OLG ist nur in Ausnahmefällen statthaft, um eine willkürliche Entscheidung zu beseitigen.