Bundesgerichtshof
Urt. v. 04.11.1992, Az.: XII ZB 130/92
Zustellungsmangel; Heilung; Förmliche Zustellung; Formlose Mitteilung; Greifbare Gesetzeswidrigkeit
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 04.11.1992
- Aktenzeichen
- XII ZB 130/92
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1992, 14366
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- FamRZ 1993, 309 (Volltext mit red. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Die Heilung eines Zustellungsmangels nach § 187 ZPO setzt voraus, daß das Gericht eine förmliche Zustellung beabsichtigt hat; die formlose Mitteilung der Klage genügt hierfür nicht.
2. Eine Beschwerde wegen sogenannter greifbarer Gesetzwidrigkeit gegen Entscheidungen des OLG ist nur in Ausnahmefällen statthaft, um eine willkürliche Entscheidung zu beseitigen.