Bundessozialgericht
Urt. v. 17.03.1967, Az.: 11 RA 164/66
Beamtenrechtliche Versorgung; Leistungsgewährung an Geistlichen; Kirchendienst in Rumänien; Subsidäre Leistungen; Einstweilige Leistungen
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 17.03.1967
- Aktenzeichen
- 11 RA 164/66
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1967, 10443
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Fundstellen
- BSGE 26, 181 - 186
- SozR Nr 2 zu § 18 FRG
Amtlicher Leitsatz
Leistungen, die einem früher im Dienste einer Kirche in Rumänien stehenden, von dort vertriebenen Geistlichen (oder seinen vertriebenen Hinterbliebenen) von einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft in der Bundesrepublik nur "einstweilen" oder nur "subsidiär" für den Fall gewährt werden, daß andere Ansprüche nicht bestehen, sind keine "Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen" iS von FRG § 18 Abs. 3 S. 1 (aF und nF).