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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 13.01.1987, Az.: BVerwG 9 C 259/86

Asylverfahren; Aufforderung zur Betreibung des Verfahrens; Nichtbetreiben des Verfahrens; Wiedereinsetzung

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
13.01.1987
Aktenzeichen
BVerwG 9 C 259/86
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1987, 12522
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG Hannover 18.04.1985 - 9 A 604/81 As
OVG Lüneburg 13.12.1985 - 11 A 200/85

Fundstelle

  • NVwZ 1987, 605-606 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Zu den Voraussetzungen der Erledigung des gerichtlichen Verfahrens über eine Asylklage wegen Nichtbetreibens sowie einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Dreimonatsfrist. Ein Anlaß für eine Aufforderung zum Betreiben des Verfahrens nach § 33 kann darin liegen, daß der Kläger entgegen seiner Ankündigung seine Klage in mehr als 2 Jahren nicht begründet hat.