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Bundessozialgericht
Urt. v. 31.01.1980, Az.: 8a RU 16/79

Revisionsgrund; Absoluter Revisionsgrund; Entscheidungsgrund; Revisionsrichterliche Nachprüfung

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
31.01.1980
Aktenzeichen
8a RU 16/79
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1980, 10950
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Wiesbaden 23.05.1975 - S 4/1 U 100/73
LSG Hessen - 05.01.1977 - AZ: L 3 U 716/75
BSG - 14.12.1978 - AZ: 2 RU 23/77

Fundstelle

  • SozR 1750 § 551 Nr 8

Amtlicher Leitsatz

1. Liegen zwischen der Beratung und Beschlußfassung über ein Urteil und der Absetzung und Zustellung zwei Jahre und vier Monate, geben die Entscheidungsgründe das Beratungsergebnis nicht mehr zutreffend wieder, so daß eine verläßliche Grundlage für die revisionsrichterliche Nachprüfung fehlt.

2. Der darin zu erblickende absolute Revisionsgrund entspricht dem eines Urteils ohne Entscheidungsgründe.