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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 30.09.1968, Az.: 5 AZR 26/68

Dienstzeitzulagen; Unvollständige Kenntnis des Sachverhalts; Entdeckung des Irrtums; Einstellung der Zahlungen

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
30.09.1968
Aktenzeichen
5 AZR 26/68
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1968, 10144
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Tübingen 13.11.1967 - 2 Sa 30/67

Fundstellen

  • BB 1969, 716
  • DB 1968, 2284-2285 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Gewährt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Dienstzeitzulagen, weil er sich infolge einer unvollständigen Kenntnis des Sachverhalts hierzu für verpflichtet hält, so kann er nach Entdeckung des Irrtums weitere Zahlungen auch gegen den Willen des Arbeitnehmers einstellen.