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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 17.05.1978, Az.: 5 AZR 132/77

Erhöhung der Gehälter; Betriebseinheitliche Regelung; Grundsatz der Gleichbehandlung; Verteuerung der Lebenshaltungskosten; Gehaltserhöhung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
17.05.1978
Aktenzeichen
5 AZR 132/77
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1978, 10106
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hannover 15.12.1976 - 6 Sa 178/76

Fundstellen

  • BB 1978, 1521
  • DB 1979, 1887
  • DB 1978, 1887-1889 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1979, 181-183 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Erhöht der Arbeitgeber durch eine betriebseinheitliche Regelung die Gehälter seiner außertariflichen Angestellten, so hat er den Grundsatz der Gleichbehandlung zu beachten.

2. Dient eine solche Regelung vor allem dem Zweck, die Verteuerung der Lebenshaltungskosten auszugleichen, dann darf die Gruppe der höherverdienenden Angestellten nicht völlig von der generellen Gehaltserhöhung ausgeschlossen werden.