Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 17.05.1978, Az.: 5 AZR 132/77
Erhöhung der Gehälter; Betriebseinheitliche Regelung; Grundsatz der Gleichbehandlung; Verteuerung der Lebenshaltungskosten; Gehaltserhöhung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 17.05.1978
- Aktenzeichen
- 5 AZR 132/77
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1978, 10106
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Hannover 15.12.1976 - 6 Sa 178/76
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BB 1978, 1521
- DB 1979, 1887
- DB 1978, 1887-1889 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1979, 181-183 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Erhöht der Arbeitgeber durch eine betriebseinheitliche Regelung die Gehälter seiner außertariflichen Angestellten, so hat er den Grundsatz der Gleichbehandlung zu beachten.
2. Dient eine solche Regelung vor allem dem Zweck, die Verteuerung der Lebenshaltungskosten auszugleichen, dann darf die Gruppe der höherverdienenden Angestellten nicht völlig von der generellen Gehaltserhöhung ausgeschlossen werden.