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Bundessozialgericht
Urt. v. 20.08.1974, Az.: 4 RJ 155/73

Deutsches Reich; Verlassen des Gebiets; Konzentrationslager; Theresienstadt

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
20.08.1974
Aktenzeichen
4 RJ 155/73
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1974, 10835
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • SozR 2200 § 1321 Nr 2

Amtlicher Leitsatz

Das Gebiet des Deutschen Reiches hat nicht verlassen (RVO § 1321 Abs 5), wer in das - im damaligen Protektorat Böhmen und Mähren gelegene - Konzentrationslager Theresienstadt gebracht wurde.