Bundessozialgericht
Urt. v. 26.05.1976, Az.: 12/7 RAr 41/75
Behinderter; Arbeitsförderung; Berufsförderung; Soziale Eingliederung; Mindestziel
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 26.05.1976
- Aktenzeichen
- 12/7 RAr 41/75
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1976, 10892
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
- § 39 S. 2 Nr. 1 AFG
- § 40 Abs. 1 AFG
Fundstelle
- SozR 4100 § 56 Nr 4
Amtlicher Leitsatz
1. Zur Frage der Voraussetzungen für die Arbeits- und Berufsförderung Behinderter.
2. Zur Abgrenzung der nicht in den Bereich der beruflichen Förderung fallenden Maßnahmen der sozialen Eingliederung Behinderter.
3. Mindestziel der beruflichen Eingliederung Behinderter ist die Befähigung des Behinderten, durch eine Beschäftigung in einer Werkstatt für Behinderte (Regelfall) oder auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eine Leistungsangemessene Entlohnung zu erzielen, die den Regelsatz eines Haushaltsvorstandes iS des Sozialhilferechts nicht unterschreitet.