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Bundesgerichtshof
Urt. v. 10.07.1987, Az.: V ZR 152/86

Fehler; Hauskauf; Schwammbefall; Beseitigung; Gewährleistungsausschluß; Arglist; Beweislast

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
10.07.1987
Aktenzeichen
V ZR 152/86
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1987, 13233
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • NJW-RR 1987, 1415-1416 (Volltext mit red. LS)
  • WM 1987, 1285

Redaktioneller Leitsatz

Zum Fehlerbegriff beim Haus- bzw. Wohnungseigentumskauf in Bezug auf früheren Schwammbefall trotz technisch einwandfreier Beseitigung.

Der vertragliche Gewährleistungsausschluß ist nichtig, wenn der Mangel auch nur von einem von mehreren Verkäufern arglisitig verschwiegen wurde.

Zur Beweilastverteilung bei behaupteter Arglist.