Bundesgerichtshof
Urt. v. 10.07.1987, Az.: V ZR 152/86
Fehler; Hauskauf; Schwammbefall; Beseitigung; Gewährleistungsausschluß; Arglist; Beweislast
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 10.07.1987
- Aktenzeichen
- V ZR 152/86
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1987, 13233
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- NJW-RR 1987, 1415-1416 (Volltext mit red. LS)
- WM 1987, 1285
Redaktioneller Leitsatz
Zum Fehlerbegriff beim Haus- bzw. Wohnungseigentumskauf in Bezug auf früheren Schwammbefall trotz technisch einwandfreier Beseitigung.
Der vertragliche Gewährleistungsausschluß ist nichtig, wenn der Mangel auch nur von einem von mehreren Verkäufern arglisitig verschwiegen wurde.
Zur Beweilastverteilung bei behaupteter Arglist.