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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 01.02.2023, Az.: 2 BvC 26/22

Verwerfung der Wahlprüfungsbeschwerde

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
01.02.2023
Aktenzeichen
2 BvC 26/22
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2023, 20325
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:BVerfG:2023:cs20230201.2bvc002622

Tenor:

Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.

Mit der Entscheidung in der Hauptsache erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.

Gründe

1

1. Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 14. Dezember 2022 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.

2

2. Mit der Entscheidung in der Hauptsache erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfGE 154, 372 [BVerfG 09.06.2020 - 2 BvC 37/19] <379 f. Rn. 28> m.w.N.).