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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 22.09.1992, Az.: 2 BvR 1035/92

Begründung; Fachgericht; Unwirksame Kündigung; Heilung; Nachträglich

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
22.09.1992
Aktenzeichen
2 BvR 1035/92
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1992, 12601
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BVerfG HdM Nr. 52a
  • WuM 1993, 235-237 (Volltext mit red. LS)

Redaktioneller Leitsatz

1. § 564b Abs. 3 BGB kann dahingehend ausgelegt werden, daß eine unwirksame Kündigung nicht nachträglich durch das Entstehen von Kündigungsgründen geheilt werden kann. Verfassungsrecht ist nicht verletzt.

2. Es verstößt gegen Art. 3 GG, wenn das Fachgericht unverständlich und fehlerhaft einen Parteivortrag als unbeachtlich ansieht.