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Bundessozialgericht
Urt. v. 13.07.1988, Az.: 9/9a RV 4/86

Freizeitunfall; Versorgungsrechtlicher Schutz eines Soldaten; Kasernengelände; Befehlsbedingte Anwesenheit

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
13.07.1988
Aktenzeichen
9/9a RV 4/86
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1988, 11394
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Landshut 13.09.1984 - S 10 V 336/83
LSG München 03.10.1985 - L 7 V 347/84

Fundstelle

  • NVwZ-RR 1989, 202-204 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Ein Soldat, der während seiner Freizeit in der Kaserne einen Unfall erleidet, kann versorgungsrechtlich geschützt sein, wenn er trotz der Freizeit gezwungen war, sich in der Kaserne aufzuhalten.