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Bundesgerichtshof
Urt. v. 22.02.1978, Az.: IV ZR 105/76

Waffenklausel; Allgemeine Vertragsbedingung; Schußwaffe; Haftpflichtversicherung; Begriff der Schußwaffe; Begriff der Munition

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
22.02.1978
Aktenzeichen
IV ZR 105/76
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1978, 11575
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • MDR 1978, 823-824 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Der in einer Waffenklausel allgemeiner Vertragsbedingungen für eine private Haftpflichtversicherung verwendete Begriff der Schußwaffe ist im Zweifel Im Sinne der Begriffsbestimmung des Bundeswaffengesetzes zu verstehen, die im Zeitpunkt des Versicherungsfalls gilt.

2. Zum Begriff der Munition im Sinne einer solchen Waffenklausel.