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Bundesfinanzhof
Beschl. v. 17.04.1975, Az.: IV R 18/71

Nichtzahlung; Rückständiger Steuerbetrag; Verwirkte Säumniszuschläge; Herabsetzung der Steuerschuld

Bibliographie

Gericht
BFH
Datum
17.04.1975
Aktenzeichen
IV R 18/71
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1975, 10447
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BFHE 115, 422 - 422
  • BStBl II 1975, 622
  • DB 1975, 1396 (Kurzinformation)

Amtlicher Leitsatz

Der IV. Senat des BFH legt dem Großen Senat des BFH folgende Frage zur Entscheidung vor (§ 11 Abs. 3 und 4 FGO): Bleiben die wegen Nichtbezahlung eines rückständigen Steuerbetrages verwirkten Säumniszuschläge (§ 1 Abs. 1 StSäumG 1961) in unveränderter Höhe bestehen, wenn später die ursprüngliche, für die Bemessung der Säumniszuschläge maßgebliche Steuerschuld herabgesetzt wird oder entfällt?