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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 18.12.1987, Az.: 1 BvR 962/87

Volkszählung; Identifizierung; Anschrift

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
18.12.1987
Aktenzeichen
1 BvR 962/87
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1987, 12272
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • NJW 1988, 959-961 (Volltext mit red. LS) "Arbeitsstättenzählung"
  • NVwZ 1988, 429 (red. Leitsatz)

Redaktioneller Leitsatz

Innerhalb von Volkszählungen sind grundsätzlich auch bei Personen, die schneller identifiziert werden können, keine besonderen Anforderungen zu beachten. Die Anschrift der Arbeitsstätte ist jedoch in diesen Fällen nach Erhebung nicht zu speichern