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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 06.08.2013, Az.: IX ZB 50/12

Berichtigungsbeschluss hinsichtlich einer Datumsangabe

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
06.08.2013
Aktenzeichen
IX ZB 50/12
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2013, 43556
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Richter Vill, die Richterin Lohmann, die Richter Dr. Pape und Grupp sowie die Richterin Möhring

am 6. August 2013

beschlossen:

Tenor:

Der Senatsbeschluss vom 20. Juni 2013 ist auf Seite 2 wegen eines Schreibfehlers wie folgt zu berichtigen:

Es muss richtig heißen

... am 20. Juni 2013 beschlossen

anstatt

... am 20. Juni 2012 beschlossen.

Vill
Lohmann
Pape
Grupp
Möhring