Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesgerichtshof
Beschl. v. 29.08.2000, Az.: 5 StR 373/00

Wirkungen der Zulassung eines Angeklagten zur Rechtsanwaltschaft

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
29.08.2000
Aktenzeichen
5 StR 373/00
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2000, 22897
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LG Dresden - 14.04.2000

Verfahrensgegenstand

Rechtsbeugung u. a.

Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat
am 29. August 2000
beschlossen:

Tenor:

Die Revision der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Dresden vom 14. April 2000 wird nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen.

Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

Wegen der Zulassung der Angeklagten zur Rechtsanwaltschaft weist der Senat ergänzend auf BGHR StGB § 339 - Staatsanwalt 2 hin.

Harms
Häger
Basdorf
Tepperwien
Brause