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Bundesgerichtshof
Urt. v. 04.07.1984, Az.: 3 StR 96/84

Arzt; Patient; Selbstmordversuch; Tötungsdelikt; Unterlassene Hilfeleistung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
04.07.1984
Aktenzeichen
3 StR 96/84
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1984, 11233
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BGHSt 32, 367 - 381
  • JZ 1984, 893-897
  • MDR 1984, 858-861 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1984, 2639-2642 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein behandelnder Arzt, der seinen Patienten nach einem Selbstmordversuch bewußtlos antrifft, sich wegen eines Tötungsdelikts oder wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar machen kann, wenn er nichts zur Rettung seines Patienten unternimmt.