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§ 14p FAO - Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Migrationsrecht

Bibliographie

Titel
Fachanwaltsordnung
Redaktionelle Abkürzung
FAO
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
Keine FN

Für das Fachgebiet Migrationsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:

  1. 1.

    Staatsangehörigkeitsrecht, insbesondere

    1. a)

      Statusfeststellungen einschließlich Staatenlosigkeit,

    2. b)

      Einbürgerung,

    3. c)

      Verlusttatbestände,

    4. d)

      Vertriebenenverfahren,

  2. 2.

    Aufenthaltsrecht, insbesondere

    1. a)

      allgemeine Grundlagen des Erwerbs, der Verlängerung und der Verfestigung von Aufenthaltstiteln,

    2. b)

      Visumsverfahren zu kurz- und langfristigen Aufenthaltszwecken,

    3. c)

      Aufenthaltstitel und ihre unterschiedlichen Voraussetzungen,

    4. d)

      Erlöschen des Aufenthaltsrechts, insbesondere Ausweisung,

    5. e)

      Durchsetzung der Ausreisepflicht, insbesondere Duldung, Abschiebung und Abschiebungshaft,

    6. f)

      Haftung und Gebühren,

    7. g)

      Besonderheiten des Datenschutzes,

  3. 3.

    Unionsrecht, insbesondere

    1. a)

      Aufenthaltsrechte von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern sowie ihren Familienangehörigen,

    2. b)

      Aufenthaltsrechte aus dem ARB 1/80 EWG-Türkei,

    3. c)

      sonstige unionsrechtliche oder völkerrechtliche Migrationsregelungen,

  4. 4.

    Asylrecht, insbesondere

    1. a)

      Asylverfahren einschließlich internationaler und nationaler Verteilungsregelungen sowie Entscheidungsarten,

    2. b)

      internationaler Flüchtlingsschutz,

    3. c)

      nationaler Schutz,

    4. d)

      Rechtsschutz,

    5. e)

      Widerruf/Erlöschen,

    6. f)

      Folgeverfahren,

  5. 5.

    migrationsrechtliche Bezüge des Sozialrechts, insbesondere vom Aufenthaltsstatus abhängige Leistungsansprüche und Leistungsausschlüsse,

  6. 6.

    migrationsrechtliche Bezüge des Strafrechts,

  7. 7.

    rechtliche Besonderheiten der Auswanderung,

  8. 8.

    Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts.