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Bundesgerichtshof
Urt. v. 24.05.1985, Az.: V ZR 47/84

Sittenwidrigkeit; Wucherähnliches Rechtsgeschäft; Geschäftsabschlußangebot

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
24.05.1985
Aktenzeichen
V ZR 47/84
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1985, 13463
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • MDR 1985, 1010-1011 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1985, 3006-3007 (Volltext mit amtl. LS)
  • WM 1985, 1269

Redaktioneller Leitsatz

Redaktioneller Leitsatz:

Die Sittenwidrigkeit eines wucherähnlichen Rechtsgeschäfts nach § 138 Abs. 2 BGB ist auch dann gegeben, wenn das Angebot zum Geschäftsabschluß von der benachteiligten Partei ausgegangen ist.