Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 28.02.1962, Az.: 4 AZR 141/61
Persönliche Abhängigkeit; Arbeitszeit; Arbeitsleistung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 28.02.1962
- Aktenzeichen
- 4 AZR 141/61
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1962, 10152
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Frankfurt 04.01.1961 - 2 Sa 429/60
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- BAGE 12, 303 - 311
Amtlicher Leitsatz
Wesentliches Merkmal des Arbeitsverhältnisses ist die persönliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber bei der Arbeitsleistung, insbesondere auch hinsichtlich der Arbeitszeit; im einzelnen lassen sich insoweit keine allgemeingültigen abgrenzenden Merkmale aufstellen, aus deren Vorhandensein oder Fehlen sich die Frage nach der persönlichen Abhängigkeit ohne weiteres beantworten ließe.