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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 28.02.1962, Az.: 4 AZR 141/61

Persönliche Abhängigkeit; Arbeitszeit; Arbeitsleistung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
28.02.1962
Aktenzeichen
4 AZR 141/61
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1962, 10152
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Frankfurt 04.01.1961 - 2 Sa 429/60

Fundstelle

  • BAGE 12, 303 - 311

Amtlicher Leitsatz

Wesentliches Merkmal des Arbeitsverhältnisses ist die persönliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber bei der Arbeitsleistung, insbesondere auch hinsichtlich der Arbeitszeit; im einzelnen lassen sich insoweit keine allgemeingültigen abgrenzenden Merkmale aufstellen, aus deren Vorhandensein oder Fehlen sich die Frage nach der persönlichen Abhängigkeit ohne weiteres beantworten ließe.