Bundesgerichtshof
Urt. v. 21.01.1987, Az.: IVb ZB 164/86
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Rechtsanwalt; Frist; Urlaub
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 21.01.1987
- Aktenzeichen
- IVb ZB 164/86
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1987, 13482
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- NJW-RR 1987, 710 (Volltext mit red. LS)
Amtlicher Leitsatz
Es kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden, wenn eine Angestellte eine vom Rechtsanwalt ausgerechnete Frist des § 200 II Nr. 5a GVG falsch einträgt und der Anwalt dies aufgrund Urlaubsabwesenheit nicht rechtzeitig bemerkt.