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Bundessozialgericht
Urt. v. 20.06.1979, Az.: 5 RKn 16/78

Ersatzzeit; Nachversicherung; Leistungsanspruch; Beschränkung auf einen Versicherungszweig; Knappschaftliche Rentenversicherung; Knappschaftliche Sonderleistungen; Verletzung der Betreuungspflicht; Herstellungsanspruch

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
20.06.1979
Aktenzeichen
5 RKn 16/78
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1979, 10746
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 48, 211 - 214
  • SozR 2600 § 50 Nr 2

Amtlicher Leitsatz

1. Durch eine Beschränkung des Leistungsanspruchs auf die knappschaftliche RV nach RKG § 101 Abs 1 S 2 kann bei den knappschaftlichen Sonderleistungen (RKG §§ 45, 48 Abs 1 Nr 2, § 98a) nicht die Anrechnung einer Zeit als Ersatzzeit erreicht werden, für die die Nachversicherung in der AnV als durchgeführt gilt.

2. Zum Herstellungsanspruch bei Verletzung der Betreuungspflicht.