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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 11.06.1975, Az.: BVerwG 7 P 3/73

Rechtsänderung; Gegenstandloser Streit; Erledigung der Hauptsache; Beschlußverfahren

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
11.06.1975
Aktenzeichen
BVerwG 7 P 3/73
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1975, 11061
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • VerwRspr 27, 291

Amtlicher Leitsatz

Ist der Streit der Beteiligten durch eine zu keinen Zweifeln mehr Anlaß gebende Rechtsänderung gegenstandslos geworden und erklären die Beteiligten übereinstimmend die Hauptsache für erledigt, dann sind die Erledigung der Hauptsache und die Unwirksamkeit der im Beschlußverfahren ergangenen gerichtlichen Entscheidungen festzustellen.