Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 11.06.1975, Az.: BVerwG 7 P 3/73
Rechtsänderung; Gegenstandloser Streit; Erledigung der Hauptsache; Beschlußverfahren
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 11.06.1975
- Aktenzeichen
- BVerwG 7 P 3/73
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1975, 11061
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- VerwRspr 27, 291
Amtlicher Leitsatz
Ist der Streit der Beteiligten durch eine zu keinen Zweifeln mehr Anlaß gebende Rechtsänderung gegenstandslos geworden und erklären die Beteiligten übereinstimmend die Hauptsache für erledigt, dann sind die Erledigung der Hauptsache und die Unwirksamkeit der im Beschlußverfahren ergangenen gerichtlichen Entscheidungen festzustellen.