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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 25.02.1975, Az.: 3 AZR 148/74

Auskunftspflicht; Früherer Arbeitnehmer; Angaben über neues Erwerbseinkommen; Selbständige unternehmerische Betätigung; Einkommensteuerbescheid; Einsicht in die Bilanz

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
25.02.1975
Aktenzeichen
3 AZR 148/74
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1975, 10145
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Siegen - 16.10.1973 - AZ: Ca 262/73
LAG Hamm - 28.01.1974 - AZ: 2 Sa 832/73

Fundstellen

  • DB 1975, 936 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1975, 1246
  • NJW 1975, 1247-1248 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Der zur Auskunft nach § 74 c Abs. 2 HGB verpflichtete frühere Arbeitnehmer hat in der Regel seine Angaben über sein neues Erwerbseinkommen auf Anforderung zu belegen.

2. Bezieht der Auskunftspflichtige sein Einkommen aus selbständiger unternehmerischer Betätigung, dann genügt er dem Auskunftsanspruch, wenn er anbietet, seinen Einkommensteuerbescheid vorzulegen. Die Einsicht in die Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung kann jedenfalls dann nicht verlangt werden.