Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 09.11.1973, Az.: 3 AZR 66/73
Ausgleichsquittung; Betriebliches Ruhegeld; Verzicht des Arbeitnehmers
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 09.11.1973
- Aktenzeichen
- 3 AZR 66/73
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1973, 10046
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Hannover 05.12.1972 - 2 Sa 652/71
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BB 1974, 280
- DB 1974, 487-488 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Eine Ausgleichsquittung, worin der Arbeitnehmer erklärt, alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis seien abgegolten, umfaßt in der Regel nicht Ansprüche auf ein betriebliches Ruhegeld. Soll der Verzicht sich auch auf ein betriebliches Ruhegeld beziehen, so muß sich dies in der Regel aus der Ausgleichsquittung mit genügender Sicherheit ergeben.