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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 29.08.1983, Az.: 1 BvR 516/82

Verfassungsmäßigkeit ; Auslegung; Anzeigenblatt; Redaktioneller Teil; Zeitungsbegriff

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
29.08.1983
Aktenzeichen
1 BvR 516/82
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1983, 11521
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • AfP 1985, 107-108
  • NJW 1986, 1743 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Die Regelungen der §§ 23 I 7, 24 IX sind verfassungsgemäß. Die Auslegung der §§ 23 I 7, 24 IX dahin, daß auch ein Anzeigenblatt, soweit es einen nicht ganz unwesentlichen redaktionellen Teil aufweist, eine "Zeitung" i. S. dieser Bestimmungen darstellt, ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden.