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Bundesgerichtshof
Urt. v. 25.11.1981, Az.: IVa ZR 286/80

Informationspflicht; Kapitalanlagemöglichkeiten; Mitverschulden; Werbendes Auftreten; Kapitalanlageinteressent; Interessenlage

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
25.11.1981
Aktenzeichen
IVa ZR 286/80
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1981, 12480
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • JZ 1982, 292-293 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1982, 465-466 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1982, 1095-1097 (Volltext mit amtl. LS)
  • ZIP 1982, 169-172

Amtlicher Leitsatz

1. Zum Umfang der Informationspflicht im Rahmen der Vermittlung von Kapitalanlagemöglichkeiten.

2. Besondere Umstände, die den vom Vermittler erhobenen Einwand des Mitverschuldens gegenüber einem Kapitalanlageinteressenten rechtfertigen, können unter Berücksichtigung des werbenden Auftretens des Vermittlers auch im Hinblick auf die Interessenlage vorliegen, in welcher beide in vertragliche Beziehungen zueinander treten.