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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 01.06.1983, Az.: 4 AZR 566/80

Anspruch auf Energiebeihilfe; Gleichheitssatz; Unverheiratete Angestellte; Hausbrand; Haupternährer der Familie

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
01.06.1983
Aktenzeichen
4 AZR 566/80
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1983, 10010
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Rheine 20.03.1980 - 1 Ca 1396/79
LAG Hamm 20.08.1980 - 14 Sa 554/80

Fundstelle

  • AP Nr. 5 zu § 611 BGB Deputat

Amtlicher Leitsatz

Eine tarifliche Regelung, nach der unverheiratete Angestellte nur dann Anspruch auf Energiebeihilfe (Hausbrand) wie Verheiratete haben, wenn sie Haupternährer ihrer Familie sind, verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz.