Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 12.08.1982, Az.: 6 ABR 98/79
Freiwillige Betriebsvereinbarung; Lohnfindung; Tariflich geregeltes summarisches Verfahren; Analytische Arbeitsbewertung; Ablauf der Kündigungsfrist
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 12.08.1982
- Aktenzeichen
- 6 ABR 98/79
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1982, 10083
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- DB 1982, 2301
- DB 1983, 249
Amtlicher Leitsatz
Eröffnet ein Tarifvertrag den Betriebspartnern die Möglichkeit, durch freiwillige Betriebsvereinbarung statt des tariflich geregelten summarischen Verfahrens der Lohnfindung die analytische Arbeitsbewertung einzuführen, so gilt nach Ablauf der Kündigungsfrist für eine derartige Betriebsvereinbarung ohne weiteres wieder die tarifliche Regelung über das summarische Verfahren.